IMPRESSUM
Michael Hanke
Geschäftsführender Gesellschafter
HRB 201 42
Amtsgericht Dortmund
USt.-Id. Nr.: DE 252775406
Postanschrift:
Flugausbildungszentrum Dortmund GmbH
Verkehrsflughafen Dortmund
Flugplatz 7-9
44319 Dortmund
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Telefon: +49 (0) 231 - 92 13 181
Telefax: +49 (0) 231 - 53 41 720
e-mail:
info@flugschule-dortmund.de
Lizenznummern der Flugschule:
DE.NW.ATO.243 (URKUNDE)
Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 6 MDStV:
Flugausbildungszentrum Dortmund GmbH
Michael Hanke
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AGB'S / Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Flugschule
1. Inhalte der Ausbildung und Ausbildungsziel
Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch
Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die
Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Angebote werden von
ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern
geleitet.
2. Pflichten des Flugschülers
Der
Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz
oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie
Anordnungen und Einzelanweisungen des
Ausbildungspersonals gewissenhaft und
unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer
diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen
nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der
Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme
ausgeschlossen werden. Die Flugschule übernimmte
keine Erfolgsgarantie für die Ausbildung. Stellt
der Ausbildungsleiter fest, dass ein Teilnehmer
physisch oder psychisch nicht zum Fliegen
geeignet ist, oder sich kein Lernerfolg
einstellt, kann er diesen vom weiteren Verlauf
der Ausbildung ausschließen. Eine Rückerstattung
der bis dahin gezahlten Ausbildungkosten erfolgt nicht.
3. Eignungsvoraussetzungen zur Teilnahme
Das
Mindestalter bei Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre.
Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung
der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Eignung und Gesundheit sind
Voraussetzung für die Teilnahme.
4. Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des
Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule
in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in
ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die
Neubeschaffung berechnet.
Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb
und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen
Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden. Für die von der Flugschule
eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich
vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind
nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch
unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom
Schüler zu tragen. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz
oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder
Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
5. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zur
Ausbildung muß schriftlich und durch
persönliches Erscheinen erfolgen. Mit
Vertragsabschluss wird die Zahlung des
Starterpaketes fällig. Erst mit Eingang der
Zahlung kann die Ausbildung begonnen werden. Die
Ausbildung muss innerhalb von 24 Monaten
abgeschlossen sein. Die Ausbildung kann jedoch
fortgeführt werden, jedoch müssen alle
Ausbildungsabschnitte, welche älter als 24
Monate sind, wiederholt werden.
6. Ausbildungskosten
Die
Kosten, inbesondere die Kosten einer Flugstunde
im Ausbildungsbetrieb, richten sich nach der
aktuellen Preisliste der Flugschule. Diese
Preisliste ist im Büro der Ausbildungsleitung,
sowie im Internet einsehbar. Alle Kosten können
frühestens ein Jahr nach Vertragsabschluss der
gültigen Preisliste angepasst werden.
Ausgenommen hiervon sind Kosten Dritter, z.B.
Landegebühren.
7. Kündigung durch den Flugschüler
Kündigt
ein Flugschüler den Ausbildungsvertrag aus
irgendeinem Grund vorzeitig, oder bricht er die
Ausbildung aus persönlichen Gründen ab, so
werden die bis dahin angefallenen Ausbildungskosten laut aktueller Preisliste,
mindesten jedoch die Kosten für das
Starterpaket, umgehend fällig.
8. Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne
Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des
Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich
oder grob fahrlässig verstößt oder wenn sich sonst Gründe in der Person des
Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule
unzumutbar machen, oder durch die Aufsichtsbehörde
untersagt wird.
Die Flugausbildungszentrum Dortmund GmbH ist berechtigt,
die Ausbildung aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen, so z.B. bei Zahlungsverzug,
Verstoß gegen Luftverkehrsregeln und sonstigen Anordnungen.
9. Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am
Kurs bzw. an der Ausbildung teil. Scheidet ein Schüler ohne schuldhaftes Zutun der
Flugschule aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung aus, bestehen keine
Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall-,
Bergungskosten- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler
abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der
Ausbildung zu informieren.
10. Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nach Maßgabe der Vorschriften des
Luftverkehrsrechts, im Übrigen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Beauftragte zurückzuführen sind. Jede weitere
Haftung ist ausgeschlossen.
11. Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für
den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist zwar verpflichtet die
vereinbarten Termine einzuhalten, kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung
den genauen Zeitablauf wegen wetterbedingten oder technischen Gründen nicht
garantieren.
12. Ort und Wetterverhältnisse
Die
Flugschule ist verpflichtet im Rahmen der ihnen
gegebenen Möglichkeiten den Flugschüler
rechtzeitig über die Abweichungen zu
informieren. Der Flugschule bleibt es durch den
Fluglehrer überlassen, den Ort der Ausführung
des praktischen Unterrichts unter
Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und der
technischen Bedingungen zu bestimmen.
Entsprechende Abweichungen von den vorherigen
Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es
wetterbedingt oder aus technischen Gründen
während der Schulung zu Terminverschiebungen
kommen und ist die Flugschule ihrer
Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen,
ergeben sich daraus weder ein besonderes
Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vom Vertrag
noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Der Flugschüler ist dazu verpflichtet, mit
dem zugewiesenen Fluglehrer vor jeder praktischen Schulung telefonisch Kontakt
aufzunehmen und abzuklären, ob bei der aktuellen Wettersituation die Schulung statt
finden kann oder nicht.
13. Flugticket für Schnupperflüge
Das Flugticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur
Teilnahme an einem Schnupperflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen.
Das Flugticket behält seine Gültigkeit für 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf
dieser Zeit verfällt er. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich
vereinbart werden. Bei Verlust des Gutscheines erfolgt keine Erstattung und eine
Durchführung des Fluges ist nicht mehr möglich
14. Grundlage der Flugzeitenabrechnung
Grundlage
bilden die festgehaltenen Flugminuten
vom Abheben bis zum entgültigem
Aufsetzen des Flugzeugen. Ausnamhme auf
Grund der langen Rollzeiten, ist der
Flughafen Dortmund. Hier werden den
festgehaltenen Flugzeiten 10 Minuten
Bodenzeit hinzugerechnet. |