NVFR
Nachsichtflugberechtigung
FCL.810
Nachtflugberechtigung
a) Flugzeuge,
TMGs, Luftschiffe
(1) Wenn die Rechte einer LAPL, einer SPL
oder einer PPL für Flugzeuge, TMGs oder
Luftschiffe unter VFR- Bedingungen bei Nacht
ausgeübt werden sollen, müssen Bewerber einen
Ausbildungslehrgang bei einer ATO absolviert
haben. Der Lehrgang muss Folgendes umfassen:
i) 6 Std.
theoretischen Unterricht
ii) mindestens 5
Flugstunden in der entsprechenden
Luftfahrzeugkategorie bei Nacht, davon mindestens
3 Stunden Ausbildung mit einem Lehrberechtigten,
davon mindestens eine Stunde Überland-Navigation
mit mindestens einem Überlandflug von mindestens
50 km (27 NM) mit einem Lehrberechtigten und 5
Alleinstarts und 5 Allein-Landungen bis zum
vollständigen Stillstand.
(2) Vor dem
Absolvieren der Nachtausbildung müssen
LAPL-Inhaber die grundlegende
Instrumentenflug-Ausbildung absolviert haben, die
für die Erteilung der PPL erforderlich ist.
(vormals CVFR**)
(3) Wenn Bewerber
Inhaber sowohl einer Klassenberechtigung für
einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor als auch
einer Klassenberechtigung für TMG sind, können sie
die Anforderungen von obigem Absatz 1 in einer der
beiden Klassen oder in beiden Klassen erfüllen.
Anmerkung:
Die Ausbildung muss auf einem Flugzeug der ATO
durchgeführt werden. Ein privat Lfz kann gemeldet
werden, muss dann aber alle Bedingungen eines
Schulflugzeuges erfüllen. (Instandhaltungsprogramm/CAMO/Versicherung/etc.).
Kosten der NVFR
Ausbildung:
6 Std. Theorie
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EUR
450,-- |
5
Flugstunden Ausbildung auf C172 / PA28 a EUR
249,-- |
EUR 1.245,-- |
5 Stunden
Fluglehrer a EUR 75,-- |
EUR
375,-- |
incl. MwSt. |
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EUR
2.070,-- |
zuzügl.
Landegebühren aber kein Nachtzuschlag bei uns ! |
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